Das Lenkrad ist nicht nur das zentrale Bedienelement beim Fahren, sondern auch ein entscheidendes Bauteil in Sachen Sicherheit. Kein Wunder also, dass viele Fahrzeugbesitzer sich fragen: Ist das Neubeziehen eines Lenkrads TÜV-relevant?
Kurz gesagt: Nein – aber mit Bedingungen.
Grundsätzlich ist das Neubeziehen eines Lenkrads nicht eintragungspflichtig, wenn dabei keine technischen Veränderungen am Lenkradkern vorgenommen werden. Das heißt: Wird das originale Lenkrad lediglich neu bezogen – z. B. mit Leder, Alcantara oder Mikrofaser – und bleibt dabei in seiner Form, Größe und Funktion unverändert, dann ist das aus TÜV-Sicht unbedenklich.
Allerdings gibt es ein paar Punkte, die beachtet werden müssen:
Worauf es wirklich ankommt:
1. Originalzustand muss erhalten bleiben
Wenn ein Lenkrad neu bezogen wird, darf keine bauliche Veränderung erfolgen. Es darf nicht in seiner Struktur verändert oder anderweitig modifiziert werden.
2. Airbag-Funktion darf nicht eingeschränkt werden
Viele moderne Fahrzeuge verfügen über ein Multifunktionslenkrad mit integriertem Airbag. Beim Neubezug darf der Airbagbereich weder beschädigt noch behindert werden. Professionelle Anbieter achten darauf, den Airbagbereich unangetastet zu lassen – ein Muss für die Verkehrssicherheit.
3. Verwendung geeigneter Materialien
Es dürfen ausschließlich hitzebeständige und abriebfeste Materialien verwendet werden, die nicht verrutschen oder bei Wärme ihre Eigenschaften verändern. Wer hier minderwertige Stoffe einsetzt, riskiert nicht nur Mängel bei der TÜV-Prüfung, sondern auch ein Sicherheitsrisiko im Alltag.
Was sagt der TÜV konkret?
In der Praxis interessiert sich der TÜV nicht für den Bezug selbst, sondern nur für sicherheitsrelevante Aspekte. Wenn das Lenkrad durch das Beziehen nicht verändert wurde, der Airbag ordnungsgemäß funktioniert und alle Bedienelemente weiter einwandfrei nutzbar sind, gibt es keine Beanstandung bei der Hauptuntersuchung.
Aber VORSICHT: Es gibt Anbieter, die z.B. bei einer Abflachung den Lenkradkern bearbeiten, diesen durschneiden und eine gerade Stange einsetzen. Dies kann zwar schön aussehen, aber dies ist weder legal noch ratsam. Was dabei bei einem Unfall passiert, kann keiner sagen. Ebenso kommt es durch asiatische Anbieter aktuell zu immer mehr Lenkrad NACHBAUTEN.
D.h. es wird kein geprüftes Originallenkrad eines OEM Herstellers (wie Audi, BMW, Mercedes, etc.), sondern ein nachgegossenes Nachbaulenkrad genommen. Diese werden auf asiatischen Plattformen wie Aliexpress, Temu und Co. zu Spottpreisen, meist inkl. Carbonveredelung angeboten. Die Nutzung dieser Lenkräder ist nicht TÜV konform und sollte es zu einer Prüfung kommen, erlischt die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs. Diese Lenkräder dürfen eigentlich gar nicht nach Deutschland verkauft werden, denn das Lenkrad gehört zu einem sicherheitsrelevanten Bauteil. Der entsprechende Auszug aus §22a StVZO:
„§ 22a StVZO – Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
(1) Fahrzeugteile, deren Verwendung die Verkehrssicherheit wesentlich beeinflussen kann, dürfen nur dann im Geltungsbereich dieser Verordnung angeboten, in den Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn für sie
- eine Bauartgenehmigung nach Absatz 2,
- eine EG-Typgenehmigung oder
- eine Genehmigung nach der Regelung Nr. 10 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE)
erteilt worden ist.
(2) Fahrzeugteile im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere:
- Beleuchtungseinrichtungen (z. B. Scheinwerfer, Rückleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger),
- Spiegel,
- Scheibenwischer- und Waschanlagen,
- Einrichtungen zur Sichtverbesserung (z. B. Heizdrähte in Heckscheiben),
- Hupe,
- Fahrtrichtungsanzeiger,
- Teile der Lenkung,
- Bremsleitungen und Bremsschläuche,
- Bremsbeläge und -scheiben,
- Felgen und Reifen,
- Sicherheitsgurte,
- Kraftstofftanks,
- Kinderrückhalteeinrichtungen.
[…]“
Teile der Lenkung schließen das Lenkrad mit ein.
Jedes Lenkrad eines OEM Herstellers ist geprüft und vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) freigegeben. Diese sicherheitsrelevante Prüfung ist bei den Nachbaulenkrädern nicht passiert. Wenn ein Carbonlenkrad also unter 500,-€ kosten soll, solltet ihr hellhörig werden und euch mal die Frage stellen, wie es sein kann, dass ein gebrauchtes originales Lenkrad eines OEM Herstellers auf Kleinanzeigen und anderen Plattformen teilweise mehr kostet, als das Angebot inkl. Carbonveredelung aus Asien.
Fazit:
✅ Das reine Neubeziehen eines Lenkrads ist nicht TÜV-relevant,
🚫 solange keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden,
🔒 sicherheitsrelevante Funktionen wie der Airbag voll erhalten bleiben.
🏷️ und es sich um ein geprüftes OEM Lenkrad handelt und kein Nachbau verwendet wird.
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