Wo ist Unterbodenbeleuchtung erlaubt?
von Team IYC am 8. August 2025Was Du wissen musst, bevor Du Deinem Auto den extra Glow verpasst.
Unterbodenbeleuchtung ist seit Jahrzehnten ein beliebtes Tuning-Feature – besonders bei Fans der Fast-&-Furious-Ästhetik. Doch während das leuchtende Gimmick auf Messen oder bei Treffen ein echter Hingucker ist, gibt es im Straßenverkehr klare gesetzliche Einschränkungen. In diesem Artikel klären wir, wo Unterbodenbeleuchtung erlaubt ist, was verboten ist und worauf Du achten musst, wenn Du Dein Fahrzeug legal mit Licht in Szene setzen möchtest.
1. Ist Unterbodenbeleuchtung in Deutschland grundsätzlich erlaubt?
Nein, zumindest nicht im öffentlichen Straßenverkehr. Laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen, die nicht vorgeschrieben oder genehmigt sind, verboten, sofern sie während der Fahrt oder im öffentlichen Raum eingeschaltet sind.
Das bedeutet:
- Montieren darfst Du die Unterbodenbeleuchtung grundsätzlich.
- Einschalten während der Fahrt oder auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt.
2. Was genau ist verboten?
Die StVZO und die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geben klare Richtlinien vor. Verboten ist insbesondere:
- Das aktive Leuchten der Unterbodenbeleuchtung im öffentlichen Straßenverkehr.
- Farben wie Blau oder Rot, da sie mit Polizei- und Einsatzfahrzeugen verwechselt werden könnten.
- Blinkende, laufende oder pulsierende Effekte, da sie andere Verkehrsteilnehmer ablenken könnten.
- Jegliche Beeinflussung der amtlich genehmigten Lichttechnik des Fahrzeugs.
3. Wann ist Unterbodenbeleuchtung erlaubt?
Erlaubt ist die Nutzung der Unterbodenbeleuchtung nur in folgenden Fällen:
Situation | Erlaubt? | Hinweis |
---|---|---|
Auf privaten Geländen (z. B. Messen) | ✅ Ja | Nur wenn das Gelände nicht öffentlich zugänglich ist. |
Bei Tuning-Treffen auf Privatgrund | ✅ Ja | Ich der Regel kein Problem, es sei denn der Veranstalter/Eigentümer kommunziert es anders. |
Während der Fahrt auf öffentlichen Straßen | ❌ Nein | Auch nicht teilweise oder in gedimmter Form erlaubt. |
Auf öffentlichen Parkplätzen | ❌ Nein | Diese gelten in der Regel ebenfalls als öffentlicher Verkehrsraum. |
Für Showzwecke bei Stillstand auf Privatgrund | ✅ Ja | Beliebt z. B. bei Show-&-Shine-Events oder in Fotostudios. |
4. Fazit: Unterbodenbeleuchtung? Ja – aber mit Bedacht!
Unterbodenbeleuchtung bleibt ein stylisches Feature für den Show-Einsatz – aber eben nur dort. Im normalen Straßenverkehr ist sie nicht erlaubt, sobald sie eingeschaltet ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt sie ausschließlich auf Events, Messen oder privatem Gelände – und sorgt dafür, dass sie während der Fahrt nicht einschaltbar ist. Deswegen bieten Anbieter hochwertiger Unterbodenbeleuchtungen u.a. mechanische Schalter ein, die bitte im Motorraum oder im Kofferraum platziert werden die Unterbodenbeleuchtung ohne diesen mechanischen Schalter, vom Strom getrennt ist. Damit ist ein Einschalten während der Fahrt ausgeschlossen und man kann in einer evtl. Polizeikontrolle glaubhaft machen, dass es nicht möglich ist, die Beleuchtung einzuschalten, ohne das Auto verlassen zu müssen.
Bei unserer ambitrim Digital PRO Unterbodenbeleuchtung ist dies natürlich der Fall.
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Tipp für Tuning-Fans:
Wenn du Dein Fahrzeug trotzdem optisch aufwerten willst, setze auf Ambiente Innenraumbeleuchtung oder zugelassene Tagfahrlichter in moderner Optik – diese sind erlaubt und sorgen ebenfalls für Aufsehen, ganz legal!
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